Zur Entscheidung des Landgerichts München I vom 30. Mai 2025

Der Spiegel muss Teile seiner Berichterstattung vom 13. März 2025 unterlassen

4. Juni 2025

Am 13. März 2025 hatte Der Spiegel über Beschwerden von Nachwuchsforschenden an Max-Planck-Instituten berichtet. Lediglich in zwei Fällen, die aus den Jahren 2015/16 und 2020/21 stammen, erfolgte eine Konkretisierung der Vorwürfe. Auf Basis der im Artikel benannten Fälle berichtete der Spiegel, das interne Beschwerdesystem der Max-Planck-Gesellschaft funktioniere nicht. Dagegen hatte die MPG vor dem Landgericht München einen Verbotsantrag gestellt und nun in den zentralen Punkten Recht bekommen.

Zu mehreren in dem Artikel erhobenen Vorwürfen erfolgte trotz Aufforderung seitens der MPG vor der Berichterstattung keine belastbare Konkretisierung durch den Spiegel, sodass sich die MPG dazu nicht äußern geschweige denn tätig werden konnte. In den beiden konkret ausgeführten Fällen aus den Jahren 2015/16 und 2020/21 vermittelte der Spiegel zudem durch gezielte Auslassung von Informationen, die ihm sehr wohl zur Verfügung standen, sowie durch entsprechende Kontextualisierungen die falsche Nachricht, dass die MPG trotz schwerwiegender Vorwürfe nicht tätig geworden wäre. Das Landgericht ordnete das als unwahre Tatsachenbehauptungen ein. Tatsächlich war es der MPG in dem einen Fall gar nicht möglich, das angebliche Fehlverhalten umfassend und objektiv aufzuklären, in dem anderen Fall wurde sie sogar daran gehindert. Die vom SPIEGEL genannten Fälle waren somit ungeeignet zu belegen, dass die internen Beschwerdesysteme der MPG „immer wieder versagen“ würden.

In die Irre leitet der Spiegel seine Leserinnen und Leser auch mit dem Hinweis auf eine Prüfung des Bundesrechnungshofes vom September 2024. Das Landgericht München I spricht in seinem aktuellen Urteil von einer „unwahren verdeckten Tatsachenbehauptung“. Denn in der erwähnten Mitteilung des Bundesrechnungshofes ging es allein darum, inwieweit das Bundesministerium für Bildung und Forschung seiner Aufsichtspflicht gegenüber der MPG angemessen nachkommt. Die Stellungnahme hatte mit den Beschwerdesystemen für Doktoranden und Postdocs in der MPG nicht das Geringste zu tun. Genau einen solchen Zusammenhang hatte der Spiegel jedoch zu konstruieren versucht.

Der Kritik des SPIEGEL am Beschwerdesystem der MPG wurde durch die (bislang noch vorläufige) Verbotsentscheidung des Landgerichts München I die Tatsachengrundlage entzogen.

Der MPG ist sehr an einer konstruktiven und gedeihlichen Arbeitsatmosphäre an ihren Instituten gelegen. Im Anschluss an die Max-Planck-weite Umfrage in 2019 wurden daher die Governance- und Compliance-Regeln umfassend überarbeitet und weiterreichende Maßnahmen in den Folgejahren implementiert. Insbesondere wurde eine psychosoziale (Sofort)Beratung eingerichtet, die jederzeit erreichbar ist und Beratungsangebote in 20 Sprachen vorhält. Darüber hinaus können sich Mitarbeitende der MPG bei Problemen am Arbeitsplatz nicht nur an die Ombudspersonen oder den Betriebsrat am jeweiligen Institut wenden, sondern Beschwerden auch an eine externe Vertrauenskanzlei oder die Stabsstelle Interne Untersuchungen übermitteln. Alle Meldewege sind online beschrieben und erreichbar, und werden über verschiedene Kanäle und Formate intern wie extern beworben.

Die MPG ist sich bewusst, dass der Leistungsanspruch in einer auf internationale Spitzenforschung ausgerichteten Organisation im Einzelfall auch zu einer Überforderung von Mitarbeitenden führen kann. Auch aus diesem Grund arbeitet sie im Austausch mit den verschiedenen Statusgruppen an einer ständigen Verbesserung des Betreuungssystems für die Mitarbeitenden. Dazu gehören neben verlässlichen Vertragslaufzeiten unter anderem auch die Betreuung durch sogenannte Thesis Advisory Committees auf Ebene der Promovierenden sowie die Betreuung durch zwei unabhängige Mentoren im Rahmen des neu etablierten Postdoc-Programms.

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